NEUES NIEDERSÄCHSISCHES HUNDEGESETZ AB 01.07.2013

DIESE INFO GILT NUR FÜR HUNDEHALTER, DIE IN NIEDERSACHSEN LEBEN ODER DIE EINEN ZWEITWOHNSITZ IN NIEDERSACHSEN HABEN

Folgende Neuerungen ergeben sich daraus für Hundehalter:

Zentrales Register

Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.).

Die Registrierung kann ab Mitte Juni 2013 erfolgen, den genauen Termin teilt das ML zeitnah mit. Eine Registrierung ist dann unter: „www.hunderegister-nds.de" oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat sich für eine möglichst niedrige Gebühr eingesetzt.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Die Prüfung kann voraussichtlich bereits ab Mitte Juni 2013 abgelegt werden, den genauen Termin teilt das ML zeitnah mit. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden.

Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht unter „www.ml.niedersachsen.de". Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.

Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.

Das ML wird in Kürze Beispielfragen auf der Homepage veröffentlichen, damit Hundehalter sich einen Überblick über alles Wissenswerte verschaffen können.

Die Überprüfung der Einhaltung des Hundegesetzes obliegt den Gemeinden.

Auf der Homepage „www.ml.niedersachsen.de" stehen ab sofort
folgende Dokumente zum Download bereit:

Aktualisierter Fragen-&-Antworten-Katalog mit Informationen rund um das Hundegesetz

Liste der zurzeit anerkannten Prüfer für den Sachkundenachweis

Literaturvorschlagsliste zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis

Das ML wird zur Hundegesetz-Novelle etwa zwei Wochen vor dem Auslaufen der Übergangsregelungen eine weitere aktuelle Presseinformation zum Thema veröffentlichen.

 
 
schlafender Hund